Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 wurde am Freitag im deutschen Bundestag eine richtungsweisende Entscheidung im Sinne der Energiewende getroffen: Die neue Regelung ermöglicht nun eine angemessene Beteiligung von Standortgemeinden am Gewerbesteueraufkommen der Betreiber von Großbatteriespeicherprojekten anlog zu Windkraft und Solaranlagen. Diese neue Festlegung erlaubt nun eine faire Beteiligung der Standortgemeinden am Betrieb dieser Anlagen und schafft damit die dringend notwendige Akzeptanz für Batteriespeicheranlagen vor Ort. Nun erfolgt noch die Überweisung an den Bundesrat.
Die ECO STOR GmbH hat sich seit seiner Gründung zusammen mit den Kommunen vor Ort für diese Gesetzgebung eingesetzt und begrüßt deswegen die heutige Entscheidung sehr. Ein ganz herzlicher Dank geht an die Mandatsträger der verschiedenen Parteien, die ein offenes Ohr für die Argumente und ein echtes konstruktives Interesse an einer fairen und gerechten Lösung im Sinne aller Beteiligten gezeigt haben.
Zum Hintergrund: Unterhält ein Betrieb in mehreren Gemeinden Betriebstätten oder erstreckt sich eine Betriebstätte auf das Gebiet mehrerer Gemeinden, ist der Betrieb in jeder dieser Gemeinden gewerbesteuerpflichtig. Maßstab für die Zerlegung ist dabei grundsätzlich das Verhältnis der in den einzelnen Betriebstätten gezahlten Arbeitslöhne. Da Erneuerbare Energien-Anlagen aber im Allgemeinen vor Ort kaum Arbeitskräfte beschäftigen, wurden durch diese Regelung leider bisher die Belange der Standortgemeinden zu wenig berücksichtigt. Um Standortgemeinden beim Betrieb von Windkraft- und Solaranlagen angemessen am Gewerbesteueraufkommen zu beteiligen, wurde für diese Anlagentypen bereits vor einiger Zeit eine Aufteilung des Steueraufkommen im Verhältnis 90 zu 10 gesetzlich festgelegt.
In der neuen Fassung des Jahressteuergesetzes gilt diese Aufteilung nun auch für die Stromspeicher, die für den weiteren Erfolg der Energiewende dringend benötigt werden.
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